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Unter Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung verstehen wir die optimale Verbindung zweier Anforderungen:
Investitionsentscheidungen verbinden Anleger mit klar definierten Zielsetzungen. Die Realisierung dieser Ziele gilt es mit einem systematischen Ansatz unter Berücksichtigung der finanziellen Tragfähigkeit des Anlegers zu fördern. Insofern verdient die Sicherstellung der Liquiditätsanforderung, der Erhalt des Vermögens und damit die Aufrechterhaltung der finanziellen Unabhängigkeit des Anlegers unser erstes Augenmerk.
Wir sehen aber auch die Verantwortung, wie Investments in Unternehmen und damit bestimmte Geschäftspraktiken unsere Umwelt beeinträchtigen und welche negativen Auswirkungen wirtschaftliches Handeln auf kommende Generationen haben könnten. Aus diesem Grund möchten zahlreiche Privatinvestoren und Institutionen ihre Investmententscheidungen mit ihrem Verständnis von Nachhaltigkeit in Einklang bringen.
Wir sind jedoch der Überzeugung, dass die Entscheidung für einen nachhaltigen Investmentansatz nicht zulasten der grundlegenden Investmentprinzipien oder Finanzplanungsziele des Anlegers gehen sollte. Wir setzen daher auf einen Ansatz, der Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt, aber gleichzeitig eine breite Diversifikation und einen Schwerpunkt auf höhere erwartete Renditen beibehält. Wie Nachhaltigkeitskriterien und insbesondere die Integration von ESG-Kriterien systematisch in eine solide Investmentlösung für unsere Anleger einfließen, erläutern wir in unserer Erklärung zur Anlagepolitik.
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen sind:
Bei der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und Finanzprodukten berücksichtigen wir die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken. Wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten, werden diese auf Basis der individuellen Wünsche und Bedürfnisse ggf. gesondert dargestellt. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser zudem mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld einer möglichen Anlageentscheidung ansprechen. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt die Neo Consult GmbH u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Für die Richtigkeit der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen ist die Neo Consult nicht verantwortlich. Zurzeit kann eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl eines Finanzprodukts auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.
Die Vergütung der Beratung und Vermittlung wird nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Sie ist also unabhängig davon, ob Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl von Finanzprodukten berücksichtigt wurden oder nicht.
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